Rußfilter
Ende 2005 hat die Bundesregierung eine Verordnung verabschiedet, nach der die Prüfvorschriften für eine Nachrüstung von Dieselrußfiltern geregelt werden. Durch das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters sinkt die Partikelemission bei Diesel-Fahrzeugen um ca. 30 Prozent und der Partikelgrenzwert der nächsthöheren Schadstoffklasse wird erreicht.
Da der Gesetzgeber nachgerüstete Fahrzeuge mit einem einmaligen Steuernachlass rückwirkend von Anfang 2006 an bis einschließlich 2009 fördert, sollten Sie sich diesen Vorteil zu nutzen machen.
Wir bieten Ihnen den Einbau von wartungsfreien Dieselpartikelrußfiltern an. Nach Einbau erhalten Sie eine Abnahmebescheinigung und können in Ihre Fahrzeugpapiere die Partikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) eintragen lassen. Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich.